Allgemeine Geschäftsbedingungen
FREITTER Consulting e.U. - Dipl.-Ing. Michael Freitter (Inhaber) A- 1190 Wien Kreindlgasse 23/3/14;
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; Tel: +43-664-5217964
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Freitter Consulting und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Freitter Consulting nicht an, es sei denn, die Freitter Consulting hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Freitter Consulting aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten auflistet (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung informiert Sie darüber, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist und bestätigt den Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt mit Freitter Consulting zu Stande.
§ 3 Widerruf
Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) den Bestellvorgang widerrufen. Je nach Bestellvorgang bzw. Produkt ist eine Rückerstattung nur im Rahmen des beim Produkt ausgewiesenen Umfangs möglich. Ebenso sind die beim Produkt ausgewiesenen Fristen zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass Freitter Consulting ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio-, Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind.
§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt bei gegenständlichen Bestellungen die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Falls der Lieferant von Freitter Consulting trotz vertraglicher Verpflichtung Freitter Consulting nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Freitter Consulting zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Besteller kann den Kaufpreis über die im Shop angegebenen Zahlungsmethoden bezahlen.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Freitter Consulting anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Freitter Consulting.
§ 8 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Freitter Consulting haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Freitter Consulting nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Freitter Consulting ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Sofern Freitter Consulting fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Freitter Consulting zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei Freitter Consulting ein, ist Freitter Consulting berechtigt, Ersatz für die zuerst gelieferte Ware zu verlangen und diesen von dem zur Zahlung benannten Zahlungsmittel abzubuchen.
Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
§ 9 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Informationen unserer Kunden
Informationen, welche Freitter Consulting von Kunden bekommt, helfen, das Nutzungserlebnis auf www.freitter.com individuell zu gestalten und stetig zu verbessern. Freitter Consulting nutzt diese Informationen für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen einschließlich der Abwicklung von Zahlungen. Sie verwendet solche Informationen auch, um mit dem Kunden - wenn gewünscht - über Bestellungen, Produkte und Dienstleistungen zu kommunizieren. Weiterhin werden Kundendaten dazu verwendet, Datensätze zu aktualisieren und Kundenkonten zu unterhalten und zu pflegen. Freitter Consulting nutzt Kundeninformationen auch dazu, ihre Internet-Plattform zu verbessern, einem Missbrauch der Website vorzubeugen oder solchen zu entdecken oder Dritten die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen in ihrem Auftrag zu ermöglichen.
Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch Freitter Consulting befinden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 10 Preise
Bis zum 31.12.2008 werden alle Preise ohne Umsatzsteuer verrechnet, da Freitter Consulting bis zu diesem Zeitpunkt unter die Kleinunternehmerregelung laut österreichischen Steuergesetz fällt. Ab 1.1.2009 wird die österreichische Umsatzsteuer zusätzlich verrechnet.
§ 11 Anwendbares Recht
Es gilt Östereichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§12 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Im Falle dem unentgeltlichen (Demo- oder Testversion) oder entgeltlichen Erweb des IPMA Add-On’s gelten noch folgende Lizenzvereinbarungen:
1. ALLGEMEINES:
Das Softwareprogramm "IPMA Add-On" für MS-Project (kurz Add-On) stellt ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar und ist damit urheberrechtlich geschützt.
Alleiniger Urheber ist Dipl.-Ing. Michael M. FREITTER;
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; http://www.freitter.com +43-664-5217964
Mit der Benutzung des Add-On's stimmt der/die BenutzerIn diesen Softwarelizenzbestimmungen zu. Falls die Zustimmung nicht erfolgt, darf das Add-On nicht verwendet werden.
Derzeit existieren vier Lizenzarten: Demolizenz, Testlizenz, Einzellizenz (Personenlizenz) und Firmenlizenz.
2. WERKNUTZUNGSRECHTE:
bei Demolizenz: Das Add-On darf zur Demonstration der Funktionalität verwendet werden. Die Funktionalität ist eingeschränkt. Es besteht keine zeitliche Einschränkun
bei Testlizenz: Das Add-On darf nur zu Testzwecken verwendet werden. Ein Inhaber darf das Add-On benutzen. Dieser Inhaber wird namentlich in das Add-On eingetragen. Jeglicher Einsatz im produktiven Betrieb ist untersagt. Das Add-On hat keine funktionelle oder zeitliche Einschränkung.
bei Einzellizenz: Ein Inhaber darf das Add-On benutzen. Dieser Inhaber wird namentlich in das Add-On eingetragen. Das Add-On hat keine funktionelle oder zeitliche Einschränkung.
bei Firmenlizenz: Gemäß der Anzahl der erworbenen Lizenzen darf diese MitarbeiterInnenanzahl der Firma das Add-On verwenden. Der Firmenwortlaut wird im Add-On eingetragen. Die Firmenlizenz hat keine funktionelle oder zeitliche Einschränkung.
3. VERVIELFÄLTIGUNGSRECHTE:
bei Demolizenz: Das Add-On darf zur Demonstration der Funktionalität vervielfältigt werden.
bei Testlizenz: Das Add-On darf zu Testzwecken der Funktionalität vervielfältigt werden.
bei Einzellizenz: Der Inhaber darf das Add-On vervielfältigen.
bei Firmenlizenz: Die Inhaberfirma der Firmenlizenz darf das Add-On - laut Anzahlangabe der Lizenzen - auf den Computern der MitarbeiterInnen vervielfältigen
4. VERBREITERUNGSRECHTE
bei Demolizenz: Das Add-On darf ohne Einschränkung verbreitet werden.
bei Testlizenz: Die Verbreiterung des Add-On, außer den Computern des Inhabers, ist untersagt. Die Abhaltung von Trainings mit diesem Add-On ist untersagt, es sei denn, es existiert eine zusätzliche schriftliche Abmachung mit dem Urheber.
bei Einzellizenz: Die/Der InhaberIn der Einzellizenz darf das Add-On auf seinen benutzten Computer verbreiten. Dieses recht bezieht sich auf maximal zwei Computer. Die Benutzung des Add-On’s durch andere muss unterbleiben. Die Abhaltung von Trainings mit diesem Add-On ist untersagt, es sei denn, es existiert eine zusätzliche schriftliche Abmachung mit dem Urheber.
bei Firmenlizenz: Die Inhaberfirma der Firmenlizenz darf das Add-On - laut Anzahlangabe der Lizenzen - auf den Computern seiner Firma verbreiten. Die Benutzung des Add-On’s durch firmenfremde Personen muss unterbleiben.
Das Verbreiterungsrecht außerhalb seiner Firma ist untersagt, ebenso die Abhaltung von Trainings für FirmenmitarbeiterInnen mit diesem Add-On, es sei denn, es existiert eine zusätzliche schriftliche Abmachung mit dem Urheber.
5. ANPASSUNGSRECHT:
Der/Die LizenzinhaberIn, erwirbt kein Änderungsrecht am Source Code des Add-On's. Jegliches Recompilieren des Programmcodes ist untersagt.
Die Programmcodeänderungen der vom Urheber, aufgrund von Kundenwünschen durchgeführt wurden, kann vom Urheber zur Weiterentwicklung des Add-On's verwendet werden.
6. GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG:
Das Add-On und ihre Dokumentation wird, wie sie ist, zur Verfügung gestellt. Da Fehlfunktionen auch bei ausführlich getesteter Software durch die Vielzahl an verschiedenen Rechnerkonfigurationen niemals ausgeschlossen werden können, übernimmt der Urheber keinerlei Haftung für jedwede Folgeschäden, die sich durch direkten oder indirekten Einsatz des Add-On's oder der Dokumentation ergeben. Uneingeschränkt ausgeschlossen ist vor allem die Haftung für Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen und Daten und Schäden an anderer Software. Ausschließlich der Inhaber/Mitarbeiter haftet für Folgen der Benutzung dieses Add-On's. Der Urheber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. ÄNDERUNGEN
Alle darüber hinaus gehenden Verwertungshandlungen erfordern die schriftliche Zustimmung des Urhebers.
Wien, 8. November 2009
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